StB Tewes

Karl Heinz Tewes

Wellinghofer Hecke 5, 44265 Dortmund
Telefon: 231 462050
E-Mail: tewes.StB@t-online.de

Aktuell


23.07.2024

DStV reicht Stellungnahme zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein

Die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen zwingt den Berufsstand in einen unzumutbaren Balanceakt zur Erfüllung gegensätzlicher Pflichten gegenüber Mandanten und Staat. Dabei hat sich die Anzeigepflicht im Kampf gegen aggressive Steuerplanung als ein allzu stumpfes Schwert erwiesen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission deshalb deren Abschaffung.

»Soll ich»s wirklich melden oder lass» ich»s lieber sein? Ja… Nein… ich mein»: Jein!«

Die zugegebenermaßen verbgetauschte Refrain-Zeile der Hamburger Hip-Hop-Band Fettes Brot könnte das Dilemma nicht besser schildern, dem der Berufsstand derzeit durch die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ausgesetzt ist. Denn wenn der jeweilige Sachverhalt nicht eindeutig zuzuordnen ist, befindet sich der Steuerberater schnell in der Zwickmühle zwischen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten einerseits und der Meldepflicht gemäß §§ 138d ff der Abgabenordnung (AO) andererseits.

Mit der Eröffnung des Konsultationsverfahrens hat die EU-Kommission nun die Bewertung der EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Zusammenarbeit der Finanzbehörden, der sog. DAC, begonnen. Erstmalig fließen dabei auch die bisher gewonnenen Erkenntnisse über die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle in die Bewertung ein. Diese haben ihren Ursprung in der DAC.

Die Erkenntnisse zur Anzeigepflicht könnten jetzt der EU-Kommission ein echtes Dilemma bescheren. Denn mit Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 20/6503), musste die Bundesregierung im vergangenen Jahr einräumen, dass die ausgewerteten Anzeigepflichten bisher faktisch wirkungslos waren. Nach mehr als drei Jahren und über 27.000 Mitteilungen kommt eine solche Bewertung einem echten Offenbarungseid gleich.

Dabei soll die Bewertung der DAC auch die Effizienz der Anzeigepflicht im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit dem Ziel der Verringerung des Meldeaufwands für die beteiligten Interessenträger umfassen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat in seiner Stellungnahme die maximale Verringerung des Meldeaufwands gefordert: Deren Abschaffung.

Wenn die EU-Kommission es ernst meint, die Berichtspflichten und die überbordende Bürokratie in der EU konsequent um 25 % abzubauen, dann muss die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen schließlich ganz oben auf die Liste der Streichkandidaten gesetzt werden. Eine bloße Minderung des Meldeaufwands durch eine Reform wäre zwar grundsätzlich zu begrüßen, sie würde aber nicht das eigentliche Problem, den fehlenden Nutzen der Anzeigepflichten, beheben.

Der ausgebliebene Nutzen der Anzeigepflicht führt auch zu rechtlichen Schwierigkeiten. Schließlich gründet sich die DAC auf der Rechtsgrundlage, dass die Maßnahmen für das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig sind (Art. 113 und Art. 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Eine wirkungslose Meldepflicht ist aber das Gegenteil von notwendig. Sie ist unnötig.

Nun hat die EU-Kommission das »Jein«-Dilemma. »Soll ich«s wirklich abschaffen oder lass» ich«s lieber sein?«

Unser Standpunkt: Es ist Zeit für eine mutige Entscheidung.

DStV, Mitteilung vom 15.07.2024