StB Tewes

Karl Heinz Tewes

Wellinghofer Hecke 5, 44265 Dortmund
Telefon: 231 462050
E-Mail: tewes.StB@t-online.de

Aktuell


29.08.2024

Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen

Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des §2b des Umsatzsteuergesetzes gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12279).

Hintergrund der Anfrage ist, dass mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden soll. Mit dem bereits 2015 beschlossenen neuen Paragraphen sollen öffentliche Unternehmen wie andere Marktteilnehmer der Umsatzsteuer unterzogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Bundesregierung begründet die abermals verzögerte Anwendung damit, dass weiterhin »grundlegende Rechtsanwendungsfragen« fortbestünden, »welche bei den Verantwortlichen zu großer Verunsicherung führen«. Zudem seien neue offene Rechtsfragen hinzugekommen, welche noch nicht abschließend geklärt werden hätten können. »Daraus ergeben sich insgesamt Bedenken, dass ab dem 1. Januar 2025 flächendeckend eine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann«, heißt es in der Antwort weiter.

Bundestag, hib-Meldung 544/2024 vom 8.8.2024