StB Tewes

Karl Heinz Tewes

Wellinghofer Hecke 5, 44265 Dortmund
Telefon: 231 462050
E-Mail: tewes.StB@t-online.de

Lexika

Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Durch den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann das Steuergesetz nicht umgangen werden (§ 42 AO).

Zu einem Missbrauch kommt es zum Beispiel, wenn eine bestimmte rechtliche Gestaltung nur gewählt wird, um Steuern zu sparen, und ein wirtschaftlicher Sinn für diese Gestaltung nicht zu erkennen ist.

Erkennt das Finanzamt oder der Bundesfinanzhof einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, so entsteht der Steueranspruch, wie er sich bei einer angemessenen wirtschaftlichen Gestaltung ergeben würde.